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Das neue Heizungsgesetz (GEG) kommt!

Das GebĂ€udeenergiegesetz (GEG) soll nach der ersten Lesung im Bundestag (15.06.23) noch vor der Sommerpause verabschiedet werden – und dann mit dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das ist ein Meilenstein für den Klimaschutz und die WĂ€rmewende, denn so stellen wir die Weichen für einen klimaneutralen GebĂ€udebereich. Und es ist ein großer Schritt nach vorne, weil wir Planungssicherheit fĂŒr Bürger*innen und Unternehmen schaffen.

Die Maßnahmen im neuen Heizungsgesetz dienen vor allem dem Schutz von Mieterinnen und Mietern und sorgen fĂŒr Anreize fĂŒr Vermieterinnen und Vermieter, in Modernisierungen zu investieren. Das schaffen wir mit Fördermaßnahmen, die bis in die Breite der Gesellschaft hinein wirken. So stellen wir sicher, dass niemand von Investitionskosten ĂŒberfordert wird.

FĂŒr Menschen mit geringen Einkommen bedeutet das bis zu 70 Prozent Förderung. ZusĂ€tzlich werden wir die Kosten fĂŒr Mieterinnen und Mieter begrenzen, indem wir eine Obergrenze von 50 Cent fĂŒr die Umlage festlegen. Dadurch stellen wir sicher, dass der Einbau einer neuen Heizung nicht zu einer finanziellen Überlastung fĂŒhrt.

Gleichzeitig machen wir das Gesetz noch pragmatischer, indem wir das GEG stĂ€rker mit der kommunalen WĂ€rmeplanung verzahnen und die Entscheidungszeit für den Heizungstausch anpassen.

                                                So behalten wir die Grundpfeiler des Gesetzes – sozial, klimafreundlich und praxistauglich – bei.

Konkret bedeutet das Folgendes

  • Die kommunale WĂ€rmeplanung soll spĂ€testens 2028 in allen Kommunen abgeschlossen sein. Vielerorts wird es aber deutlich schneller gehen. In Schleswig-Holstein oder Baden-WĂŒrttemberg etwa gibt es lĂ€ngst entsprechende PlĂ€ne.
    In der Zwischenzeit bleibt es zwar möglich, fossile Heizungen einzubauen, Verbraucherinnen und Verbraucher sind jedoch gut beraten, auch vorher auf fossile Experimente zu verzichten und gleich auf planungssichere und klimaschonende Alternativen zu setzen. In den meisten FÀllen wird das die WÀrmepumpe oder die FernwÀrme sein.
  • Dabei sollen Haushalte nicht nur sinnbildlich, sondern sprichwörtlich gut beraten sein: Ab 1.1.2024 soll es eine verbindliche Beratung durch Expert*innen geben – mit dem Ziel, kurzfristigen Fehlinvestitionen möglichst vorzubeugen und die Menschen nicht in die Kostenfalle laufen zu lassen.
  • Bis spĂ€testens 2028 dĂŒrfen auch Gasheizungen eingebaut werden, die Wasserstoff-ready sind. Das kann ein Weg sein, die 65 Prozent zu erreichen.
  • Auch hier dĂŒrften die meisten Haushalte aber besser damit fahren, lieber gleich auf Nummer sicher zu gehen. Und Nummer sicher bedeutet in diesem Fall: von Beginn an auf den Einbau versorgungssicherer klimafreundlicher Systeme zu setzen.

Daher: Auch mit den vereinbarten Änderungen schaffen wir mit dem GEG die nötige Planungssicherheit fĂŒr die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, fĂŒr die Wirtschaft und fĂŒr die Kommunen. Die WĂ€rmewende bleibt praktikabel, Klimaschutz wird konkret umgesetzt, das Signal fĂŒr den Umstieg auf klimafreundliches Heizen ist klar.

Das GEG bleibt im Kern das, was es ist: Ein großer Schritt auf dem Weg zu klimafreundlicher und fairer WĂ€rme. Nach Jahren des Stillstands geht es endlich voran. Wir haben uns mit unseren Koalitionspartnern darauf verstĂ€ndigt: Jede Heizung, die in Zukunft neu verbaut wird, soll klimafreundlich sein. Deswegen wird das Gesetz am 1.1.2024 in Kraft treten. Das ist nicht nur ein Fortschritt für den Klimaschutz – es ist auch wirtschaftlich vernünftig. Die Preise für Öl und Gas werden rasant steigen. Das Zeitalter der fossilen Energien geht zu Ende. Mit dem GEG machen wir klar, dass wir den Weg des klimafreundlichen Heizens entschlossen gehen und somit für Bürger*innen, Unternehmen und Kommunen Planungssicherheit schaffen.

Wir haben vor allem zwei Aspekte noch einmal in den Blick genommen:

  1. Wie gestalten wir das Gesetz noch praxistauglicher?
    Dafür haben wir uns insbesondere auf eine engere Verzahnung mit der kommunalen WĂ€rmeplanung verstĂ€ndigt. Die kommunale WĂ€rmeplanung wird bis 2028 verpflichtend für alle Kommunen in ganz Deutschland kommen. Das ist ein Novum. Viele große StĂ€dte haben bereits eine, auch in einigen BundeslĂ€ndern kommt sie schon deutlich früher. Baden-Württemberg führt zum Beispiel schon 2024 flĂ€chendeckend eine kommunale WĂ€rmeplanung ein, in Schleswig-Holstein sind große Kommunen ebenfalls schon verpflichtet, bis Ende 2024 eine kommunale WĂ€rmeplanung vorzulegen. Bis zum Vorliegen der kommunalen WĂ€rmeplanung ermöglichen wir den Menschen Entscheidungszeit – sie können also noch eine Weile überlegen, welche Heizungsart für sie die richtige ist und zum Beispiel eine Heizung leasen. Wird mein Quartier an die FernwĂ€rme angeschlossen? Wird es Wasserstoff-Quartier? Oder ist die WĂ€rmepumpe die richtige Lösung?
  2. Wie machen wir das Gesetz noch sozialer?
    Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, dass wir untere und mittlere Einkommen beim Kauf einer neuen klimafreundlichen Heizung um bis zu 70 Prozent entlasten. Auch den Schutz von Mieter*innen nehmen wir noch einmal in den Blick. Und: Wir stÀrken die Beratung und Information rund um den Einbau neuer Heizungen.

Nein. Eine ordnungsgemĂ€ĂŸ funktionierende Heizung kann noch fĂŒr viele Jahre genutzt und selbstverstĂ€ndlich auch repariert werden. Wenn jedoch eine neue Heizung installiert werden muss – zum Beispiel, weil das bisherige GerĂ€t irreparabel ist – ist es nur sinnvoll, in eine zukunftsfĂ€hige und klimafreundliche Heizung zu investieren. Heizungen werden fĂŒr lange ZeitrĂ€ume angeschafft. Zugleich wollen und mĂŒssen wir 2045 klimaneutral sein. Und in den kommenden Jahren werden die Preise fossiler EnergietrĂ€ger absehbar weiter steigen. Klimaschonendes Heizen schafft somit auch Schutz vor PreissprĂŒngen.

Ab dem 1.1.2024 soll nach dem Gesetzentwurf fĂŒr jede neu installierte Heizung in Neubauten eine Mindestanforderung von 65% erneuerbarer Energie gelten. Im Bestand gilt das GEG ab dem Zeitpunkt, zu dem eine kommunale WĂ€rmeplanung vorliegt. SpĂ€testens aber 2028.

  • Bestehende Heizungen können natĂŒrlich weiterhin genutzt werden, sofern sie ordnungsgemĂ€ĂŸ funktionieren, und Reparaturen sind weiterhin möglich.
  • Wenn ein Anschluss an ein WĂ€rmenetz absehbar, aber noch nicht möglich ist, wird es einen zeitlichen Spielraum von bis zu zehn Jahren geben.
  • Die vorgesehene Regelung ist bei alledem technologieoffen, erlaubt etwa auch den Einsatz von Holzheizungen oder Gasheizungen, sofern diese mit 65% grĂŒnen Gasen oder in Kombination mit einer WĂ€rmepumpe betrieben werden. Es wird also zahlreiche Möglichkeiten geben, die Vorgabe fĂŒr das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfĂŒllen.

Im Gesetzentwurf sind Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter bei der Heizungserneuerung vorgesehen.

Mieter*innen schĂŒtzen wir vor hohen Kosten, indem wir die Modernisierungsumlage beim Heizungstausch auf 50 Cent pro Quadratmeter deckeln. Damit ist sichergestellt, dass durch sinkende Verbrauchskosten mehr eingespart wird, als die Kaltmiete steigt. So profitieren Mieter*innen immer vom Einbau einer klimafreundlichen Heizung.

Wir machen den Umstieg auf erneuerbare Energien finanzierbar, indem wir eine finanzielle Förderung bereitstellen. Konkret soll der Umstieg durch passende Fördermaßnahmen in der Bundesförderung fĂŒr effiziente GebĂ€ude (BEG) begleitet und sozial flankiert werden. Ziel der Förderung ist es sicherzustellen, dass die Kosten etwa einer WĂ€rmepumpe auch von Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen getragen werden können.

FĂŒr alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger im selbst genutzten Wohneigentum wird es, wie bisher, eine Grundförderung von 30 Prozent fĂŒr den Tausch einer alten fossilen Heizung gegen eine neue klimafreundliche Heizung geben. ZusĂ€tzlich gibt es fĂŒr Einkommen bis 40.000 Euro nochmals 30 Prozent Förderung.

Wer bis 2028 umsteigt, bekommt nochmals bis zu 20 Prozent Förderung. Ab 2028 sinkt diese Fördermöglichkeit um 3 Prozentpunkte alle 2 Jahre.

Die Maximalförderung betrÀgt so bis zu 70 Prozent.

DarĂŒber hinaus werden weitere Effizienzmaßnahmen wie bisher gefördert. ErgĂ€nzend werden Förderkredite mit Ausfallgarantien fĂŒr den Heizungstausch angeboten, um die finanziellen Belastungen zeitlich zu strecken. Dieses Kreditprogramm können alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger in Anspruch nehmen. Ausnahmeregelungen fĂŒr Ă€ltere Personen sind somit nicht notwendig.

Auch die Kreditmöglichkeiten sollen nach sozialen Kriterien ausgerichtet werden. HIER gibt es alle Infos.

Es wird auch weiterhin viele Möglichkeiten zum Heizen geben. Es können verschiedene Technologien genutzt werden:

  • Anschluss an ein WĂ€rmenetz: Der Ausbau der FernwĂ€rmenetze ist ein entscheidender Hebel fĂŒr die WĂ€rmewende, da verschiedene erneuerbare WĂ€rmequellen gut miteinander kombiniert werden können.
  • Einbau einer elektrischen WĂ€rmepumpe: Die WĂ€rmepumpe nutzt zum großen Teil kostenlose und erneuerbare UmweltwĂ€rme – und erfĂŒllt somit ebenfalls die Anforderungen an erneuerbare Energien. Eine DĂ€mmung des GebĂ€udes oder eine FlĂ€chenheizung sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.
  • Stromdirektheizung: In sehr gut gedĂ€mmten GebĂ€uden mit geringem Heizbedarf können Stromheizungen genutzt werden. Bis 2035 soll der Strom in Deutschland vollstĂ€ndig erneuerbar sein.
  • Eine Möglichkeit ist auch der Einbau einer Biomasseheizung, zum Beispiel einer Holz- oder Pelletheizung, wenn andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind.
  • Falls eine WĂ€rmepumpe allein nicht ausreicht, um die Heizlastspitzen im Winter zu decken, kann sie durch einen fossil betriebenen WĂ€rmeerzeuger ergĂ€nzt werden, der nur an besonders kalten Tagen zur UnterstĂŒtzung eingesetzt wird. Expertinnen und Experten sprechen hier von Hybridheizungen. Insbesondere in noch nicht gedĂ€mmten MehrfamilienhĂ€usern kann eine solche Hybridheizung eine gute Option sein, um nach der Sanierung den Einsatz eines fossilen Heizkessels zu vermeiden.
  • EigentĂŒmer und EigentĂŒmerinnen, die Ă€lter als 80 Jahre sind, dĂŒrfen im Falle eines Heizungsdefektes weiterhin Gasheizungen einbauen und unbefristet betreiben. Nach einem EigentĂŒmerwechsel sind innerhalb von zwei Jahren die 65%-Anforderungen einzuhalten.

Frankreich ist in Europa fĂŒhrend mit etwa 4,25 Millionen installierten WĂ€rmepumpen. Norwegen deckt bereits rund 60 Prozent seines WĂ€rmebedarfs mit WĂ€rmepumpen, wĂ€hrend es in Schweden und Finnland etwa 40 Prozent sind. Bis 2030 soll fast ein Drittel der FernwĂ€rme in DĂ€nemark durch Groß-WĂ€rmepumpen erzeugt werden.

Der WĂ€rmepumpenmarkt in Polen wuchs 2022 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 100 Prozent. Neben Deutschland unterstĂŒtzen auch Österreich und die Tschechische Republik Privathaushalte bei der Umstellung auf nachhaltigere Anlagen wie WĂ€rmepumpen. Außerhalb Europas wird ein starkes Wachstum des Marktes fĂŒr WĂ€rmepumpen erwartet, wie die Internationale Energieagentur (IEA) schĂ€tzt.

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